StartGesellschaftDeepfakes unter Mitschülern: Wenn Kinder Kinder entblößen

Deepfakes unter Mitschülern: Wenn Kinder Kinder entblößen

17. Oktober 2026 · Tokio

Dieser Artikel ist Teil unseres Dossiers Kinderschutz in Japan.

Ein Foto aus dem Klassenchat oder ein Bild aus dem Abschlussalbum genügt. Eine App verwandelt es in Sekunden in ein Nacktbild, und kurz darauf kursiert es in der Schule. Solche Fälle nehmen in Japan schnell zu. Im ersten Halbjahr 2026 zählte die Nationale Polizeibehörde 123 Fälle, in denen Bilder von Minderjährigen mit künstlicher Intelligenz sexualisiert wurden. Im Vorjahreszeitraum waren es 60. In 83 Fällen kamen die Verdächtigen von derselben Schule wie die Opfer, oft aus derselben Klasse.

Die Opfer sind meist Mittelschüler

Nach den Zahlen der Polizei, über die die Nachrichtenagenturen Kyodo und Jiji Anfang August berichteten, waren 79 der Betroffenen Mittelschüler, also etwa zwölf bis 15 Jahre alt. 38 gingen auf eine Oberschule, drei auf eine Grundschule, bei drei weiteren war das unklar. Nur in sieben Fällen hatten die Verdächtigen ihre Opfer über soziale Medien kennengelernt. Die Gefahr kommt also selten von Fremden im Netz, sondern meist aus dem eigenen Klassenzimmer.

Erstmals veröffentlicht hatte die Polizei solche Zahlen im Dezember 2025. Damals zählte sie für Januar bis September 2025 genau 79 Fälle, in etwa der Hälfte stammten die Täter von derselben Schule. Für das ganze Jahr 2025 kam sie auf 114 Fälle. Das Bildungsministerium gibt den Anteil der Täter aus derselben Klasse oder Schule für 2025 mit rund 60 Prozent an. Die Zahlen erfassen nur Fälle, die der Polizei bekannt wurden.

Das Bildungsministerium schaltet sich ein

Am 12. März 2026 wandte sich das Bildungsministerium (文部科学省) in einem Schreiben an Schulbehörden und Schulträger im ganzen Land. Darin heißt es, auch Schüler würden zu Tätern, etwa indem sie Schulfotos oder Bilder aus Abschlussalben bearbeiten. Die Schulen sollen ein Faltblatt der Polizei im Unterricht und bei Elternabenden einsetzen. Sein Titel lautet „そのAIの使い方、犯罪かも・・・“, sinngemäß: Diese Art, KI zu nutzen, könnte eine Straftat sein.

Außerdem sollen die Schulen das Thema in zwei bestehenden Unterrichtsprogrammen behandeln: in der Erziehung zum Schutz vor sexueller Gewalt (生命の安全教育), die Kinder davor bewahren soll, Täter, Opfer oder Zuschauer zu werden, und im Unterricht zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen. Kommt es zu einem Fall, sollen die Schulen mit der Polizei zusammenarbeiten, die Opfer betreuen und die beteiligten Schüler anleiten.

Manche Eltern wollen weiter gehen. Nach einem Bericht des Portals 弁護士JPニュース vom Mai 2026 berieten Eltern einer Tokioter Schule darüber, Fotos von Schülern in Schulunterlagen unkenntlich zu machen, bei Schulfesten den Zugang strenger zu kontrollieren und keine Schulbilder mehr in private soziale Medien zu stellen.

Wie weit der Missbrauch reicht

Wie solche Bilder entstehen und weitergereicht werden, zeigt ein Fall, den die Tokioter Polizei Anfang August 2026 öffentlich machte. Ein 17 Jahre alter Oberschüler aus der Präfektur Kagoshima soll aus einer Gruppe in sozialen Medien, in der Fotos von Leichtathletinnen geteilt wurden, ein Bild heruntergeladen haben. Es zeigte eine heute über 40 Jahre alte Frau als Mittelschülerin in Sportkleidung. Ein 32 Jahre alter Angestellter aus Himeji soll es im Auftrag des Schülers mit KI in Nacktbilder verwandelt und verbreitet haben. Der Mann wurde wegen Verleumdung und eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen Kinderpornografie festgenommen, der Schüler an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Beide räumten die Vorwürfe ein. Auf dem Handy des Mannes fand die Polizei rund 3.800 sexuelle Bilder und Videos.

Das Gesetz hinkt hinterher

Strafbar machen kann sich, wer solche Bilder erstellt oder verbreitet, etwa wegen Verleumdung, wegen der Verbreitung obszöner Inhalte oder nach dem Gesetz gegen Kinderpornografie. Ein eigenes Gesetz gegen sexuelle Deepfakes gibt es in Japan aber nicht, und das Gesetz gegen Kinderpornografie schützt nur echte Körper. Ist nur das Gesicht echt, greift es oft nicht. Warum das so ist und wo Japan anderen Ländern hinterherhinkt, erklärt unser Artikel „Sexualisierte Kinderbilder mit KI: Japans Gesetzeslücke“.

Für die Betroffenen gibt es eine landesweite Beratungsnummer der Polizei für Opfer von Sexualdelikten: 0120 0 78310. Allgemeine Fragen beantwortet die Polizei unter #9110.

Mehr aus dem Dossier

Quellen

Mehr zum Thema