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Sexualisierte Kinderbilder mit KI: Japans Gesetzeslücke

17. Oktober 2026 · Tokio

Dieser Artikel ist Teil unseres Dossiers Kinderschutz in Japan.

Ein Lehrer aus Nagoya speicherte auf seinem Handy ein Nacktbild eines achtjährigen Mädchens aus seiner Klasse. Das Foto war echt, der nackte Körper nicht: Ein anderer Lehrer hatte ihn mit künstlicher Intelligenz hinzugefügt. Im Juni 2026 wertete das Landgericht Nagoya das Bild als Kinderpornografie. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Jiji war es das erste Mal, dass ein Gericht in Japan das Gesetz gegen Kinderpornografie auf den Besitz eines solchen sexuellen Deepfakes anwandte. Ein bekannter Strafverteidiger hält die Begründung trotzdem für zu weit hergeholt. Er sieht in dem Urteil vor allem einen Beleg dafür, dass Japan ein neues Gesetz braucht.

Das Gesetz schützt nur echte Körper

Das Gesetz gegen Kinderprostitution und Kinderpornografie (児童買春・児童ポルノ禁止法) schützt nur Kinder, die es wirklich gibt. Für Bilder aus künstlicher Intelligenz ist das ein Problem. Der Anwalt Toru Okumura (奥村徹) aus Osaka, der in einem früheren Verfahren um Computergrafiken als Verteidiger auftrat, erklärte schon 2023 im Portal 弁護士ドットコム, wo die Grenze verläuft:

  • Zeigt ein Bild aus der KI ein echtes Kind, kann es Kinderpornografie sein.
  • Setzt die KI Körperteile aus verschiedenen Vorlagen zusammen, müssten für jedes Teil Existenz und Alter nachgewiesen werden. Eine Verurteilung sei dann „かなり困難“, also ziemlich schwierig.
  • Stammen nur Gesicht oder Gliedmaßen von einem echten Kind, erfüllt das Bild nach seiner Einschätzung die gesetzliche Definition wohl nicht.
  • Ähnelt ein frei erzeugtes Bild zufällig einem echten Kind, ist es keine Kinderpornografie.

Ein Gesetz, das sexuelle Deepfakes direkt verbietet, gibt es in Japan nicht. Ermittler müssen auf andere Vorschriften ausweichen, etwa auf Verleumdung oder die Verbreitung obszöner Inhalte.

Das Urteil von Nagoya

Der Lehrer gehörte nach Angaben aus dem Verfahren zu einer Gruppe von Lehrkräften, die heimlich aufgenommene Bilder von Mädchen über die verschlüsselte App Element austauschten. Ein Mitglied lud das Foto der Achtjährigen auf eine Website zur Bildbearbeitung mit KI und ließ Brust und Genitalien hinzufügen. Insgesamt ging es in dem Verfahren um 15 Taten, darunter Übergriffe auf eine Schülerin und heimliche Aufnahmen. Das Gericht verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert.

Richter Takaaki Matsumoto (松本高明) begründete die Einstufung damit, dass das Bild so genau gemacht sei, dass ein durchschnittlicher Betrachter es für eine echte Nacktaufnahme des Mädchens halten könne. Zudem habe der Angeklagte die Gefahr geschaffen, dass das Bild verbreitet und missbraucht werde.

Anwalt Okumura widerspricht. Der nackte Körper sei nicht echt gewesen, nach der bisherigen Rechtsprechung falle so ein Bild nicht unter das Gesetz. Er hält es für unzulässig, das geltende Recht so weit auszulegen. Statt einer gewagten Auslegung brauche es ein neues Gesetz, sagte er 弁護士ドットコム. Als Vorbild nennt er Südkorea.

Nur eine Präfektur hat gehandelt

Bisher hat in Japan nur die Präfektur Tottori eine eigene Regel geschaffen. Seit dem 1. April 2025 verbietet ihre Jugendschutzverordnung, mit KI Bilder herzustellen oder weiterzugeben, auf denen das Gesicht eines echten Minderjährigen erkennbar in eine pornografische Darstellung eingefügt ist. Das Verbot gilt für jeden. Seit dem 4. August 2025 drohen dafür bis zu 50.000 Yen Bußgeld. Der Gouverneur kann außerdem anordnen, die Bilder zu löschen. Wer sich weigert, muss mit einem weiteren Bußgeld rechnen, und sein Name darf veröffentlicht werden. Strafrechtlich ist das wenig: Ein Bußgeld dieser Art ist keine Strafe im engeren Sinn.

Andere Länder sind weiter

Südkorea hat 2024 nach einer Welle sexueller Deepfakes sein Strafrecht verschärft. Wer wissentlich sexuelle Deepfakes besitzt, kauft, speichert oder ansieht, dem drohen dort bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 30 Millionen Won. Das Kinderhilfswerk UNICEF forderte im Februar 2026 alle Regierungen auf, Herstellung, Beschaffung, Besitz und Verbreitung sexueller Deepfakes von Kindern unter Strafe zu stellen. Nach einer Untersuchung von UNICEF und Interpol in elf Ländern waren im Jahr zuvor mindestens 1,2 Millionen Kinder betroffen.

Auch in Japan wünscht sich eine Mehrheit strengere Regeln. In einer Umfrage der Organisation ChildFund Japan mit 1.200 Befragten sprachen sich im Frühjahr 2026 59,3 Prozent dafür aus, alle sexuellen Darstellungen von Kindern zu verbieten, ob echt oder nicht. Nur 10,3 Prozent wollten es bei der heutigen Regel belassen.

Die Zahlen steigen

Die Regierung setzt bislang andere Schwerpunkte. Das 2025 in Kraft getretene Gesetz über künstliche Intelligenz soll Japan zu dem Land machen, in dem sich künstliche Intelligenz weltweit am leichtesten entwickeln und nutzen lässt. Als sich um den Jahreswechsel über die KI Grok des Dienstes X sexualisierte Bilder echter Menschen verbreiteten, wollte sich Kabinettssekretär Minoru Kihara (木原稔) zunächst nicht äußern. Die Zeitung Hokkaido Shimbun kritisierte das als zögerlich.

Der Handlungsdruck wächst. Im ersten Halbjahr 2026 zählte die Nationale Polizeibehörde 123 Fälle, in denen Bilder von Minderjährigen mit KI sexualisiert wurden, doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. In 83 Fällen kamen die Verdächtigen von derselben Schule wie die Opfer. Wie das an Schulen abläuft, beschreibt unser Artikel „Deepfakes unter Mitschülern: Wenn Kinder Kinder entblößen“. Warum gezeichnete Kinder ohne echtes Vorbild in Japan legal bleiben, erklärt unser Artikel „Lolicon: Der Streit um sexualisierte Kinderfiguren“.

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Quellen

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