StartGesellschaftNach dem Fall Johnny Kitagawa: Japan prüft Lehrer und Erzieher auf Sexualstraftaten

Nach dem Fall Johnny Kitagawa: Japan prüft Lehrer und Erzieher auf Sexualstraftaten

17. Oktober 2026 · Tokio

Dieser Artikel ist Teil unseres Dossiers Kinderschutz in Japan.

Ab dem 25. Dezember 2026 dürfen Schulen und Kitas in Japan nicht mehr einfach darauf vertrauen, dass ihre Beschäftigten keine Sexualstraftäter sind. Dann tritt ein Gesetz in Kraft, das in Japan als „日本版DBS“ bekannt ist, als japanische Version des britischen Disclosure and Barring Service. Es verpflichtet Einrichtungen für Kinder, Vorstrafen wegen Sexualdelikten zu prüfen. Den Anstoß dazu gab einer der größten Missbrauchsskandale in der Geschichte des Landes.

Der Fall Johnny Kitagawa

Johnny Kitagawa gründete die Talentagentur Johnny & Associates, die für ihre Boygroups bekannt ist. Der 2019 gestorbene Gründer hatte über Jahrzehnte Jungen missbraucht. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen sprach im August 2023 von mehreren hundert Betroffenen. Ein von der Firma eingesetztes Sonderteam stellte Ende August 2023 fest, dass die Taten von Anfang der 1970er bis Mitte der 2010er Jahre reichten.

Um die Entschädigung kümmert sich die Nachfolgefirma SMILE-UP. Bis zum 15. März 2026 gingen dort 1.038 Anträge ein. 570 Betroffene wurden entschädigt, 229 Anträge abgelehnt.

Vom Skandal zum Gesetz

Der Fall zeigte zweierlei: dass auch Jungen Opfer sexueller Gewalt werden, und dass ein Täter jahrzehntelang mit Kindern arbeiten konnte, ohne dass ihn jemand stoppte. Am 26. Juli 2023 beschloss die Regierung ein Sofortprogramm gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es sah unter anderem eine Beratungsstelle für Jungen und Männer vor und die Prüfung eines Systems, das Vorstrafen von Beschäftigten in der Arbeit mit Kindern kontrolliert.

Daraus entstand das neue Gesetz. Sein offizieller Name ist lang: Gesetz über Maßnahmen zur Verhütung sexueller Gewalt gegen Kinder durch Schulträger und private Anbieter von Bildung und Betreuung (学校設置者等及び民間教育保育等事業者による児童対象性暴力等の防止等のための措置に関する法律). Das Parlament beschloss es am 19. Juni 2024, am 26. Juni wurde es verkündet. In Kraft tritt es am 25. Dezember 2026.

Wer prüfen muss

Verpflichtet sind Schulen, Kitas, Kinderheime und Jugendämter. Sie müssen prüfen, ob die Menschen, die bei ihnen mit Kindern arbeiten, wegen Sexualdelikten vorbestraft sind. Für private Anbieter gilt ein freiwilliges Modell: Nachhilfeschulen, Sportvereine, Nachmittagsbetreuungen und nicht zugelassene Kitas können sich bei der Behörde für Kinder und Familien (こども家庭庁) zertifizieren lassen. Dann gelten für sie dieselben Pflichten.

Wie weit die Prüfung zurückreicht, hängt von der Strafe ab. Wer eine Haftstrafe verbüßt hat, wird 20 Jahre lang erfasst. Bei Bewährungsstrafen und Geldstrafen sind es zehn Jahre.

Warum das Gesetz kommt

Die Zahlen zeigen, warum der Druck groß ist. Nach der Statistik der Nationalen Polizeibehörde klärte die Polizei 2025 insgesamt 4.858 Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche unter 18 auf. Das ist der dritte Anstieg in Folge und der höchste Wert seit zehn Jahren.

Das DBS ist nach der Anhebung des Schutzalters von 13 auf 16 Jahre im Juli 2023 die zweite große Reform zum Schutz von Kindern innerhalb weniger Jahre. Lücken bleiben trotzdem. Das Gesetz ist auf Schulen, Kitas und Betreuungsangebote zugeschnitten. Die Vermarktung minderjähriger Idols oder die Läden des JK Business erfasst es nicht. Mehr dazu in unseren Artikeln „Junior Idols: Japans Grauzone, die kein Gesetz erfasst“ und „JK Business: Japans Geschäft mit Schülerinnen“ sowie im Überblick zum Kinderschutz in Japan.

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Quellen

Foto: Darklanlan / CC0 / Wikimedia Commons

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