Wer in Japan Sozialhilfe beantragt, muss in der Regel zuerst sein Auto abgeben. Der Wagen gilt als Vermögen, und Vermögen muss aufgebraucht sein, bevor der Staat zahlt. Für Alleinerziehende mit kleinen Kindern auf dem Land könnte das bald nicht mehr gelten. Das Gesundheitsministerium in Tokio prüft eine Lockerung, wie die Nachrichtenagentur Kyodo und die Zeitung Asahi Shimbun am 23. Oktober berichteten.
Eigentlich geht es nur um eine kleine Änderung in der Verwaltungspraxis. Doch als die Abgeordnete Takako Suzuki (鈴木貴子) sie auf X lobte, erntete sie viel Kritik. Zwei Tage später versicherte sie, der Staat kaufe niemandem mit Steuergeld ein Auto.
Mit dem Bus zur Kita, dann zur Arbeit
Bisher dürfen Sozialhilfeempfänger ein Auto nur in Ausnahmefällen behalten. Das gilt etwa für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die in Gegenden wohnen, in denen sie mit Bus und Bahn kaum zur Arbeit oder zum Arzt kommen. Für die Fahrt zur Kita wird das Auto nach Angaben der Asahi so gut wie nie genehmigt.
Alleinerziehende ohne Auto müssen ihr Kind deshalb mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Kita bringen und dann weiter zur Arbeit fahren. Das kostet so viel Zeit, dass für die Arbeit kaum Stunden übrig bleiben. Laut Kyodo sieht das Ministerium darin inzwischen ein Hindernis auf dem Weg aus der Sozialhilfe. Künftig sollen Alleinerziehende mit Kindern im Vorschulalter ihr Auto behalten dürfen, wenn sie dort leben, wo Arbeit und Kinderbetreuung ohne Wagen kaum zu bewältigen sind. Städte mit gutem Nahverkehr sollen ausgenommen sein. Über die genauen Bedingungen wird laut Kyodo noch beraten. Nach dem Bericht der Asahi könnte die Praxis frühestens noch in diesem Jahr geändert werden.
Lieber das Auto als die Sozialhilfe
Wie hart die Regel im Alltag sein kann, hat die Asahi Shimbun in einer Artikelserie gezeigt, über die das Magazin des Auslandspresseclubs FCCJ berichtete. Demnach soll eine Mutter von vier Kindern aus dem Nordosten Japans Vollzeit gearbeitet haben, ihr Lohn habe aber nicht für die Familie gereicht. Als sie Sozialhilfe beantragte, sollte sie ihr Auto abgeben. Erst nachdem sie einen Anwalt eingeschaltet hatte, lenkte das Sozialamt dem Bericht zufolge ein. Sie durfte das Auto behalten und bekam die Unterstützung trotzdem. Viele andere alleinerziehende Mütter sollen nach den Recherchen der Zeitung lieber ganz auf die Sozialhilfe verzichten, als den Wagen abzugeben.
Ein Post und viele Fragen
Suzuki sitzt für die Regierungspartei LDP im Unterhaus und leitet deren Öffentlichkeitsarbeit. Am 23. Oktober schrieb sie auf X:
Übersetzung (Auszug): „Auf dem Land ist ein Auto kein Luxus. Es ist eine unverzichtbare Infrastruktur, die Alltag und Arbeit trägt. Ist es nicht nötig, die Regeln für das Auto bei Sozialhilfe-Haushalten zu überprüfen?“
Viele Antworten stellten infrage, wer denn für Kauf und Unterhalt des Wagens aufkommen solle.
Am 25. Oktober legte sie nach, berichtet das Onlineportal J-Cast. Mit so vielen Reaktionen habe sie nicht gerechnet, schrieb Suzuki. Die Lockerung bedeute nicht, dass der Staat Autos mit Steuergeld kaufe. Für den Kauf gebe es grundsätzlich kein zusätzliches Geld, und auch die laufenden Kosten würden nicht einfach vom Staat übernommen. Fairness gegenüber Menschen, die jeden Tag arbeiten und Steuern zahlen, sei „äußerst wichtig“. Ziel sei, für Menschen, die arbeiten können, die Bedingungen zu schaffen, damit sie aus der Sozialhilfe herauskommen.
Viele überzeugte das nicht. Ein häufiger Einwand lautete: Wenn ein Auto kein Luxus, sondern unverzichtbar sei, solle der Staat doch die Kfz-Steuer abschaffen. Der Autor Satoshi Shirai nannte das auf X berechtigt. Wütend seien vor allem Menschen, die selbst arbeiten, für sich sorgen und Steuern zahlen. Wo genau die Grenze zwischen Land und Stadt verlaufen soll und welche Bedingungen Alleinerziehende erfüllen müssen, hat das Ministerium noch nicht bekannt gegeben.

