In Japan sagen junge Leute in Straßeninterviews vor laufender Kamera, Fremdgehen sei keine große Sache. Manche Frauen finden es sogar in Ordnung, wenn ihr Freund zu einer Prostituierten geht.
In diesem Video, das mehr als vier Millionen Mal angesehen wurde, sagen mehrere junge Frauen, ein Besuch ihres Freundes im Sexgewerbe sei kein Fremdgehen. Eine meint, das sei zwar unangenehm, aber da könne man nichts machen. In einem anderen Video erzählt ein junger Mann, er sei innerhalb von zwei Wochen mit sieben Frauen fremdgegangen.
Solche Clips verbreiten sich in den sozialen Netzwerken und prägen im Ausland das Bild einer japanischen „Fremdgeh-Kultur“.
Umfragen, Gerichtsstatistiken und das japanische Recht zeichnen ein anderes Bild. Die lockeren Antworten aus den Clips teilt nur eine Minderheit.
Japaner sehen Affären strenger als Deutsche
Das US-Institut Pew Research Center fragte 2013 in 40 Ländern, ob es moralisch vertretbar ist, wenn Verheiratete eine Affäre haben. In Japan nannten das 69 Prozent moralisch inakzeptabel. Nur 12 Prozent fanden es akzeptabel, 14 Prozent hielten es für gar keine moralische Frage. Locker sieht das Thema also nur etwa jeder vierte Japaner.
In Deutschland lehnten nur 60 Prozent Affären ab, 26 Prozent sahen darin keine moralische Frage. Strenger als die Japaner urteilten die USA mit 84 Prozent und Südkorea mit 81 Prozent, deutlich lockerer Frankreich mit 47 Prozent.
Wie oft in Japan fremdgegangen wird
Was Menschen für richtig halten, ist das eine. Wie oft sie tatsächlich fremdgehen, ist schwerer zu sagen. Zahlen, die Länder sauber vergleichen, gibt es nicht, und japanische Umfragen kommen je nach Fragestellung zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Im Februar 2024 ließ die Firma LOVE is ALL knapp 2.000 verheiratete Eltern zwischen 35 und 44 Jahren online befragen. Etwa jeder vierte Mann (24,4 Prozent) und jede sechste Frau (17,1 Prozent) sagte, schon einmal eine Affäre gehabt zu haben oder gerade eine zu haben. Drei Viertel der Männer und mehr als vier Fünftel der Frauen hatten nie eine.
Wie schnell aus Umfragen schiefe Deutungen werden, zeigt die „Japan Sex Survey 2020“ der Japanischen Familienplanungsgesellschaft. Dort sagten 41,1 Prozent der Männer und 31,4 Prozent der Frauen, dass sie derzeit Sex mit jemandem außer ihrem Partner haben. Gefragt waren aber alle Befragten zwischen 20 und 69 Jahren, die schon Sex hatten, also auch Unverheiratete. Das Onlinemagazin Gendai Media machte daraus 2023 trotzdem eine Zahl zu Affären. So entstehen genau die Klischees, die auch die Straßeninterviews bedienen.
Ein nüchterneres Bild liefern die Familiengerichte. Bei Anträgen zu Ehestreitigkeiten nannten dort 2025 laut Justizstatistik 11,9 Prozent der Männer und 12,8 Prozent der Frauen die Affäre des Partners als Grund. Weit vorne lag, dass man charakterlich nicht zusammenpasse: Das gaben 58,6 Prozent der Männer und 37,1 Prozent der Frauen an. Mehrere Gründe waren möglich.
Lange galt Untreue nur für Frauen
Dass Fremdgehen in Japan lange mit zweierlei Maß gemessen wurde, zeigt ein Blick ins Gesetzbuch. Nach der Meiji-Restauration stellte das Strafgesetz Shinritsu Kōryō die Nebenfrau eines Mannes rechtlich als Verwandte zweiten Grades neben die Ehefrau. Erst als 1882 das 1880 beschlossene Strafgesetzbuch in Kraft trat, verlor sie diesen Status.
Für untreue Ehefrauen galt dagegen eine harte Regel. Ertappte ein Ehemann seine Frau mit einem Liebhaber und tötete beide auf der Stelle, blieb er nach dem Shinritsu Kōryō straffrei. Im Strafgesetzbuch von 1880 stand eine ähnliche Regel, die ihm die Strafe erließ. Erst das Strafgesetzbuch von 1907 strich sie, berichtet das Rechtsportal Bengo4.com.
Ehebruch blieb bis 1947 eine Straftat, allerdings nur, wenn eine Ehefrau fremdging. Sie konnte mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, ihr Liebhaber ebenso. Ein Ehemann machte sich nur strafbar, wenn seine Geliebte verheiratet war. Nach dem Krieg galt das als Verstoß gegen die Gleichberechtigung in der neuen Verfassung. Das Parlament entschied 1947, Ehebruch für beide nicht mehr zu bestrafen.
Heute kann Fremdgehen teuer werden
Strafbar ist Fremdgehen seitdem nicht mehr, folgenlos bleibt es trotzdem nicht. Ehebruch ist nach dem Zivilgesetzbuch ein gesetzlicher Scheidungsgrund. Der betrogene Partner kann Schmerzensgeld verlangen, vom eigenen Ehepartner und auch von der Person, mit der er die Affäre hatte. Kommt es zur Scheidung, sind laut der Anwaltskanzlei Daylight 1 bis 3 Millionen Yen üblich (rund 5.600 bis 16.900 Euro).
Dazu kommt der öffentliche Druck. Im Februar 2024 gab das in der Ukraine geborene Model Karolina Shiino ihren Titel als Miss Japan zurück. Zuvor hatte das Magazin Shūkan Bunshun über ihre Affäre mit einem verheirateten Arzt berichtet. Der Veranstalter ließ den Titel für 2024 unbesetzt.
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