Das Landgericht in Tsu in der Präfektur Mie hat am 20. Oktober eine frühere Lkw-Fahrerin zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die 55-Jährige hatte im März auf der Autobahn Shin-Meishin bei Kameyama einen Unfall verursacht, bei dem sechs Menschen starben. Kurz vor dem Aufprall hatte sie auf ihr Smartphone geschaut, weil sie von einem Kochvideo auf TikTok einen Screenshot machen wollte.
Sieben Jahre sind die Höchststrafe für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Genau so viel hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Angehörigen der Opfer sind trotzdem enttäuscht und verlangen, dass Japan sein Gesetz ändert.
13 Sekunden nicht auf die Straße geschaut
Der Unfall geschah am 20. März, dem ersten Tag eines langen Wochenendes. Die Fahrerin war mit ihrem schweren Lkw mit etwa 82 km/h unterwegs. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft blickte sie rund 13 Sekunden lang nicht auf die Fahrbahn. An einer Tunnelausfahrt hatte sich ein Stau gebildet. Als sie ihn bemerkte, bremste sie stark, konnte den Aufprall aber nicht mehr verhindern.
Der Lkw prallte auf einen Minivan, der gegen ein weiteres Auto geschoben wurde. Im Minivan starb eine fünfköpfige Familie aus Fukuroi in der Präfektur Shizuoka: die Eltern, 45 und 42 Jahre alt, und ihre drei Kinder im Alter von 11, 8 und 5 Jahren. Sie waren nach Angaben des Senders ANN auf dem Weg zum Freizeitpark Universal Studios Japan in Osaka. Im Auto davor starb ein 56-Jähriger aus Sōka in der Präfektur Saitama. Er war von seinem auswärtigen Arbeitsort auf dem Weg zu seiner Familie.
„Sechs Menschenleben gegen sieben Jahre“
Der Richter nannte die Fahrweise äußerst leichtfertig. Die Fahrerin habe ihre Verantwortung und die Gefahr eines Unfalls missachtet und damit grundlegende Sorgfaltspflichten schwer verletzt. Das Gericht zählte den Fall zu den schwersten seiner Art.
Ein Angehöriger der Familie erzählte dem Sender ANN, er habe ein halbes Jahr gebraucht, um den Tod der Familie zu akzeptieren. Ihm sei klar gewesen, dass sieben Jahre die Obergrenze sind. „Sechs Menschenleben gegen sieben Jahre. Das ist einfach zu wenig.“ Die Ehefrau des 56-Jährigen erzählte, beim Aufhängen der Wäsche rieche sie manchmal noch die Kleidung ihres Mannes.
Handy am Steuer gilt nicht als gefährliches Fahren
Hinter der Enttäuschung steckt eine Lücke im Gesetz. Neben der fahrlässigen Tötung kennt das japanische Recht das gefährliche Fahren mit Todesfolge. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Das Gesetz zählt aber genau auf, was als gefährliches Fahren gilt, und der Blick aufs Smartphone gehört nicht dazu. In Japan heißt das Fahren mit Ablenkung ながら運転 (nagara unten), wörtlich etwa „Fahren nebenbei“. Die Angehörigen fordern, dass solche Fälle künftig härter bestraft werden können.
Auch die Spedition der Fahrerin, eine Firma aus Hiroshima, wurde bestraft. Die regionale Verkehrsbehörde verbot ihr im Juli für 30 Tage den Betrieb. Nach den Ermittlungen der Behörde hatten mehr als die Hälfte der Fahrer der Firma die gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten deutlich überschritten, darunter auch die jetzt verurteilte Frau.
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